Die Arbeitsgenehmigung und Bürgerschaft von Fürstenborn ist von einigem Belang im alltäglichem Leben.
So ist die Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung nicht gestattet. Außerdem ist es unter den Wachen eine beliebte Arbeitserleichterung, ganz grundsätzlich den Nicht-Bürgern Unrecht zu geben, denn sie haben keine Möglichkeiten, gegen das Urteil einer Wache Protest einzulegen. Die Bürgerschaft in sich macht Personen bereits glaubwürdiger, manchmal wird dabei auch darauf geachtet, wer die entsprechenden Bürgen waren.
Bürge sein ist ebenfalls kein leichtfertiger bürokratischer Akt, denn Bürgen ist hier durchaus wörtlich zu nehmen. Sämtliche Ansprüche gegen eine Person gelten zugleich gegen deren Bürgern, von der offenen Rechnung beim Bäcker bis hin zur Todesstrafe, wobei bei letzterem schon lange nicht mehr mit letzter Konsequenz vorgegangen wird. Aber es gab Zeiten, in denen das so war - und in der Mentalität der Bevölkerung haben sich Teile davon erhalten. Außerhalb Fürstenborns wird auf ein Fehlen der Bürgerschaft zumeist großzügiger reagiert, auch wenn es theoretisch auch Angelegenheiten in Hammerhütte gibt, für die man eine Betriebslizenz braucht, was einer Bürgerschaft nicht ganz unähnlich ist.
Beantragen kann man die Arbeitsgenehmigung und Bürgerschaft bei der Kämmerei.