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Sahil ibn Kwasir

Sahil Ibn Kwasir, Bürgerrat des Hafenviertels und König des Verbrechens, ist der eigentliche Herrscher im Hafen und eine der reichsten 4 Personen Seldarias

Sahil ibn Kwasir ist der Bürgerrat für das Hafenviertel. Es braucht wirklich nicht viel Aufwand, um herauszufinden, dass er außerdem der König des Verbrechens in Fürstenborn ist und der eigentliche Herrscher über den Hafen. Fast alle kleinen Diebe liefern ihre Einnahmen erst an ihn ab, bevor ihnen ihr Anteil zukommt. Irgendwie hat man sich mit ihm gutzustellen, das ist ungeschriebenes Gesetz im Hafen. Seine Leute gehen vom schmierigen Ganoven bis zum ehrbaren Geschäftsmann.

Obwohl das jeder weiß, weiß auch jeder, dass er äußerst allergisch darauf reagiert, wenn man ihm kriminelle Machenschaften unterstellt. Aufgrund seines Amtes und der finanziellen Macht ist er in vielerlei gesellschaftliche Anlässe eingebunden, auch mal am Tisch der Fürstin speisend, obwohl diese - oder zumindest ihre Berater - sicherlich wissen, was Herr Kwasir für Einnahmequellen hat. Er genießt auch die Interaktion mit dieser höheren Gesellschaftsschicht, zu der er sich zugehörig empfindet, auch wenn das einige anders sehen mögen.

Um etwas Positives über ihn zu sagen: Seine Rolle sorgt auch für eine gewisse Stabilität. Er ist - zumindest zur Zeit - kein Umstürzler und sicher könnte der Hafen auch brutaler sein. Er ist daher eine Art zivilisierter Verbrecher, gerade vielleicht auch wegen seiner Einbindung in diverse Räte, Kommissionen, etc. Eine Art unausgesprochener Waffenstillstand wohl, so vermuten viele.

Wichtige Personen in Sahils Umfeld

  • Umbert Sorglos
    Umbert ist der Sekretär von Sahil. Gerissen ist er und wird öfter vorgeschickt, um mit den Leuten zu reden, die Sahil nicht wichtig genug sind. Umbert geht schon auf die 50 zu und ist dem Vernehmen nach absolut loyal zu Sahil. 

  • Meister Sentar
    Wohl in erster Linie deswegen, weil es andere in der höchsten Gesellschaftsschicht auch so machen, hat auch Herr Kwasir einen Kastellberater für sich verpflichtet.